Veranstaltung: | 1. Länderrat 2016 |
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Tagesordnungspunkt: | T Tagesordnung - Formalia |
Antragsteller*in: | Parteirat (dort beschlossen am: 18.01.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2016, 13:06 |
T-05: Geschäftsordnung Parteirat
Antragstext
(1) Der Parteirat berät den Bundesvorstand, koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der
Bundespartei, den Fraktionen, Regierungsmitgliedern und den Landesverbänden zwischen den
Sitzungen des Länderrates und plant gemeinsame politische Initiativen. Zur Ausführung seiner
Aufgaben kann der Parteirat Beschlüsse fassen.
(2) Der Parteirat wird vom Bundesvorstand unter Angabe der Tagesordnung in der Regel fünf
Tage vor der Sitzung einberufen. Anträge aus den Reihen des Parteirates zur Aufnahme von
Tagesordnungspunkten sind dem/der Politischen GeschäftsführerIn spätestens sechs Tage vor
der Sitzung mitzuteilen. In Eilfällen kann diese Frist unterschritten werden. Zu einer
außerordentlichen Sitzung tritt der Parteirat zusammen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder
oder der Bundesvorstand dies verlangen.
(3) Die Parteivorsitzenden leiten im Regelfall die Sitzungen. Die Parteiöffentlichkeit kann
von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Der Parteirat kann Gäste einladen.
(4) Es gilt eine generelle Redezeitbegrenzung von drei Minuten. Antragsentwürfe werden in
der Regel 72 Stunden vor Sitzungsbeginn verschickt und Änderungsvorschläge bis zu
Sitzungsbeginn schriftlich eingereicht.
(5) Beschlüsse fasst der Parteirat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern nicht
die Satzung des Bundesverbandes anderes vorschreibt. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als
die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(6) Die Beschlüsse des Parteirates werden protokolliert (Bundesgeschäftsstelle). Das
Protokoll gilt als genehmigt, wenn zwei Wochen nach Verschickung kein Mitglied des
Parteirates widersprochen hat.
(7) Der Parteirat kann Arbeitsgruppen einrichten. Sie sind mit einem bestimmten Auftrag für
einen bestimmten Zeitraum zu benennen.
(8) Im übrigen gilt die Geschäftsordnung der Bundesdelegiertenkonferenz entsprechend.
Beschlossen auf der Parteiratssitzung am 18.01.2016; lt. Satzung § 16 (4) muss diese
Geschäftsordnung noch vom Länderrat bestätigt werden.
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